Die DB Energie muss ihren Abnehmern spätestens ab 01.02.2011 den Wechsel des Energielieferanten ermöglichen. Hierzu verpflichtete sie die Bundesnetzagentur mit Bescheid vom 27.10.2010 (Az: BK6-10-136). Die Lieferung von Bahnstrom betrifft dies jedoch nicht.
Über 5.000 Standorte betroffen
Die DB Energie betreibt an über 5.000 Standorten in Deutschland 50Hz-Stromversorgungsnetze, die vor allem konzerneigene Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen versorgen. Zugleich versorgt sie aber auch Kioske, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte mit elektrischer Energie.
Diskriminierungsfreier Netzzugang
Diese Unternehmen werden künftig leichter ihren Energielieferanten wechseln können. Denn die Entscheidung der Bundesnetzagentur ermöglicht allen Energielieferanten einen diskriminierungsfreien Netzzugang.
„Doppelvertragsmodelle“ unzulässig
Insbesondere ist es der DB Energie künftig untersagt, von Lieferanten den Abschluss zweier Zugangsverträge mit ihr selbst und dem örtlichen Netzbetreiber zu verlangen („Doppelvertragsmodelle“). Denn dies erfordert doppelte Netzzugangsanmeldungen und -entgeltrechnungen.