Die DB Netz AG darf sich in Fragen des Netzzugangs und der Wegeentgelte nicht durch Juristen der DB AG beraten lassen. Dies hat nun das Bundesverwaltungsgericht klargestellt (Urteil vom 18.05.2010, 3 C 21.09).
Konzernjuristen nicht unabhängig
Zwar darf ein Schienenwegebetreiber konzernrechtlich mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen verbunden sein. Er muss aber in Netzzugangsentscheidungen unabhängig bleiben. Deshalb darf sich die DB Netz AG nicht von Juristen der Konzernmutter DB AG beraten lassen. Denn Rechtsberatung beeinflusst immer auch die Entscheidungsfindung. Als Arbeitnehmer sind die Konzernjuristen allerdings persönlich von der DB AG abhängig. Beraten sie die DB Netz AG, ist deren Unabhängigkeit gefährdet.
Übertragbar auf Energiesektor
Dieses Urteil kann auch für Energieversorgungsunternehmen relevant werden.