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EU-Kommission klagt gegen DB-Holdingstruktur

Die EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH. Sie ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik das 1. Eisenbahnpaket unzureichend umgesetzt hat. Hauptstreitpunkt ist die Holdingstruktur der DB.

Umsetzung mangelhaft

Das aus zwei Richtlinien bestehende Eisenbahnpaket war bereits bis zum 15. März 2003 umzusetzen. Im Jahr 2008 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Seitdem hat sich wenig getan.

DB-Holding auf dem Prüfstand

Der Kommission ist vor allem das Holding-Modell der DB ein Dorn im Auge. In keinem anderen EU-Land ist der Infrastrukturbetreiber so abhängig von der Holding wie in Deutschland. Dies werde vor allem an der Pflicht zur Gewinnabführung deutlich.

Vor Kurzem hatte sich auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Verflechtung befasst. Es entschied, dass sich die DB Netz AG in Fragen des Netzzugangs nicht durch Juristen der DB AG beraten lassen darf.