RechtsprechungVergaberecht

OLG Düsseldorf bestätigt weites Bestimmungsrecht des Auftraggebers (27.06.2012, VII-Verg 7/12)

Auftraggeber dürfen den konkreten Auftragsgegenstand frei bestimmen (OLG Düsseldorf, 27.06.2012, VII-Verg 7/12).

Nachvollziehbare Gründe ausreichend

Bereits mit Beschluss vom 17.02.2010 (VII-Verg 42/09) entschied das OLG Düsseldorf, dass Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand frei wählen dürfen, sofern objektive auftrags- und sachbezogene Gründe hierfür bestehen und die Begründung nachvollziehbar ist.

Keine Markterkundung nötig

Zwar forderten das OLG Jena (26.06.2006, Verg 2/06) und das OLG Celle (22.05.2008, 13 Verg 1/08), dass Auftraggeber sich zunächst einen Marktüberblick verschaffen und dann begründen müssen, warum eine andere als die gewählte Lösung nicht in Betracht kommt. Dem trat der Vergabesenat nun jedoch ausdrücklich entgegen und bekräftigte, dass eine Markterkundung vor Festlegung des Auftragsgegenstands nicht erforderlich ist.

Dokumentation darf ergänzt werden

Auftraggeber müssen die Gründe für die Festlegung auf einen bestimmten Auftragsgegenstand jedoch sorgfältig dokumentieren. Ist die Dokumentation unvollständig, dürfen sie weitere Gründe noch im Nachprüfungsverfahren nachschieben.

 

Lesen Sie hierzu auch den Vergabeblog von Dr. Daniel Soudry, LL.M. vom 21.07.2013.