GesetzgebungVergaberecht

Umsetzung der Verteidigungs- und Sicherheitsrichtlinie (2009/81/EG)

Bundestag und Bundesrat haben sich auf eine Umsetzung der Verteidigungs- und Sicherheitsrichtlinie (RL 2009/81/EG) geeinigt. Damit wird der Anwendungsbereich des Vergaberechts wesentlich erweitert.

Anwendungsbereich des Vergaberechts wesentlich erweitert

Die Frist für die Umsetzung ist bereits am 21.08.2011 abgelaufen. Unter das Vergaberecht fallen danach künftig neben Auftragsvergaben im militärischen Bereich auch sonstige „sensible Ausrüstungen“, wie etwa der Druck von Pässen oder Bauleistungen für sicherheitsrelevante Zwecke.

Wichtigste Neuerungen

Die Richtlinie 2009/81/EG enthält einige Besonderheiten gegenüber den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG. Diese werden nun durch eine Anpassung des GWB wirksam. Zu nennen sind vor allem die Folgenden:

 

  • kein Offenes Verfahren,
  • besondere Verpflichtung der Bieter zur Geheimhaltung möglich,
  • bereichsspezifische Zuschlagskriterien zulässig („Versorgungssicherheit“, „Einsatzeigenschaften“),
  • eigene Schwellenwerte.

 

Außerdem ist ein Zuschlag im Eilverfahren nach § 115 Abs. 4 S. 1 GWB künftig erst fünf Werktage nach Zustellung eines entsprechenden Schriftsatzes erlaubt (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011, VII-Verg 49/11). Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Lesen Sie hierzu auch die Vergabeblogs von Dr. Daniel Soudry, LL.M. vom 23.04.2013 und vom 22.08.2011.

Ein Gedanke zu „Umsetzung der Verteidigungs- und Sicherheitsrichtlinie (2009/81/EG)

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