Am 15.01.2014 hat das EU-Parlament die neuen Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen angenommen. Verabschiedet wurden insgesamt drei neue Richtlinien, die die bisherigen EU-Vergaberichtlinien ersetzen werden:
- die „klassische“ Vergaberichtlinie (bisher Richtlinie 2004/18/EG)
- die Richtlinie für Sektorenvergaben und (bisher Richtlinie 2004/17/EG)
- die Konzessionsrichtlinie (kein Vorgänger).
Für all jene, die wirklich an eine Vereinfachung geglaubt haben, sei bereits vorweggenommen: Die Richtlinien werden nicht etwa übersichtlicher, oder kürzer, sondern differenzierter und länger. So bringt es allein die allgmeine Vergaberichtlinie auf 598 Seiten, während ihre Vorgängerin, die Richtlinie 2004/18/EG, noch mit 127 Seiten auskam!
Diese allgemeine Vergaberichtlinie wird, wie bisher, die größte Bedeutung erlangen – Grund genug, ein wenig Ordnung in den neuen Vorschriften-Dschungel zu bringen. Ein Überblick über die zehn wichtigsten Neuerungen:
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