RechtsprechungVergaberecht

EuGH und OLG Naumburg – Verhältnis von Eignungs- und Zuschlagskriterien

Eignungs- und Zuschlagskriterien sind strikt zu trennen. Als Zuschlagskriterien kommen nur leistungsbezogene Kriterien in Betracht. Dies haben das OLG Naumburg (Beschluss vom 03.09.2009 – 1 Verg 4/09) und nun auch der EuGH (Urteil vom 12.11.2009 – Rs C-199/07) bestätigt.

Trennung zwingend

Auf den Bieter bezogene Eignungskriterien und auf das Angebot bezogene Zuschlagskriterien dürfen nicht vermischt werden. Zuschlagskriterien dürfen deshalb nur leistungsbezogene Kriterien sein und sich nicht auf die Person des Bieters beziehen. Ein „Weniger“ an Wirtschaftlichkeit eines Angebots darf nicht durch ein „Mehr“ an Eignung ausge-glichen werden und so die Bieterreihenfolge ändern.

Gegebenenfalls Unterkriterien erforderlich

Sind die Zuschlagskriterien so allgemein gehalten, dass nicht erkennbar ist, auf welcher Grundlage die Entscheidung erfolgen soll, kann die Angabe weiterer Unterkriterien erforderlich sein.