GesetzgebungVergaberecht

Neue Schwellenwerte ab 2026

Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die ab 2026 neu geltenden Schwellenwerte wurden durch drei Verordnungen vom 22.10.2025 festgelegt.

Bemerkenswert ist, dass für die Verteidigung- und Sicherheit diesmal keine Wertgrenzanpassung über die zweijährlichen EU-Verordnungen erfolgt. Dies liegt wohlmöglich daran, dass der EU-Gesetzgeber derzeit ohnehin eine Überarbeitung der RL 2009/81/EG plant.

Folgende Anpassungen gelten ab dem 01.01.2026:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VO (EU) 2025/2152):

Auftragsart Ab 01.01.2026
Bauleistungen 5.404.000 Euro

 

(bisher 5.538.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen und obersten Bundesbehörden 140.000 Euro

 

(bisher 143.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber 216.000 Euro

 

(bisher 221.000 Euro)

 

Sektorenrichtlinie (VO (EU) 2025/2150):

Auftragsart Ab 01.01.2026
Bauleistungen 5.404.000 Euro

 

(bisher 5.538.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe 432.000 Euro

 

(bisher 443.000 Euro)

 

Konzessionen (VO (EU) 2025/2151):

Auftragsart Ab 01.01.2026
Konzessionen 5.404.000 Euro

 

(bisher 5.538.000 Euro)

Für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleibt der Schwellenwert für öffentliche Auftraggeber von 750.000 Euro und für Sektorenauftraggeber von 1 Mio. Euro bestehen.