Ohne Anhörung kein Angebotsausschluss (VK Nordbayern, 23.10.2024, RMF – SG21 – 3194-09-28)

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Bevor der Auftraggeber ein Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB wegen Schlechtleistung in einem früheren Auftrag ausschließt, muss er eine umfassende Ermessenserwägung vornehmen, in der er auch Argumente zugunsten des Unternehmens berücksichtigt und abwägt. Das ist aber nur möglich, wenn der Auftraggeber das Unternehmen vor seiner Ausschlussentscheidung anhört, wie verschiedene Vergabekammern und […]