Mangelhafte Referenzen darf der Bieter nicht korrigieren – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2025
Ein öffentlicher Auftraggeber hat als Eignungsnachweis mindestens drei Referenzen gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein mussten. Ein Bieter reichte acht Referenzen ein, von denen tatsächlich nur eine vergleichbar war. Die VK Bund hält eine Nachforderung bzw. Nachreichung für vergaberechtswidrig (23.7.2024, VK 1-64/24). Die Veröffentlichung finden Sie hier. Weitere Veröffentlichungen finden Sie hier.