Projektantenproblematik: Wettbewerbsvorteile eines vorbefassten Unternehmens sind auszugleichen (OLG Düsseldorf, 13.05.2024, Verg 33/23)

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Auch Unternehmen, die den Auftraggeber im Vorfeld eines Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt haben,  dürfen grundsätzlich an dem eigentlichen Verfahren teilnehmen. Gerade bei Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsaufträgen ist das keine Seltenheit. Wenn ein solches Unternehmen (sog. „Projektant“) aber Informationsvorsprünge aus seiner Vorbefassung erhält oder das Verfahren in seinem Sinne beeinflusst, ist der Wettbewerb beeinträchtigt. Vorsprünge […]