Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die ab 2024 neu geltenden Schwellenwerte wurden durch vier Verordnungen vom 16.11.2023 festgelegt.
Folgende Anpassungen gelten ab dem 01.01.2024:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VO (EU) 2023/2495):
Auftragsart | Ab 01.01.2024 |
Bauleistungen | 5.538.000 Euro
(bisher 5.382.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen und obersten Bundesbehörden | 143.000 Euro
(bisher 140.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber | 221.000 Euro
(bisher 215.000 Euro) |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (VO (EU) 2023/2496 und VO (EU) 2023/2510):
Auftragsart | Ab 01.01.2024 |
Bauleistungen | 5.538.000 Euro
(bisher 5.382.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe | 443.000 Euro
(bisher 431.000 Euro) |
Konzessionen (VO (EU) 2023/2497):
Auftragsart | Ab 01.01.2024 |
Konzessionen | 5.538.000 Euro
(bisher 5.382.000 Euro) |
Für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleibt der Schwellenwert für öffentliche Auftraggeber von 750.000 Euro und für Sektorenauftraggeber von 1 Mio. Euro bestehen.