VergaberechtVeröffentlichungen

Spielräume nutzen – Vergaberecht für Jobcenter

Jobcenter entwickeln – als gemeinsame Einrichtungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalem Träger oder als Optionskommunen – zunehmend innovative Maßnahmen und
einzelfallbezogene Konzepte für die Eingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt. So können sie die individuellen Belange und Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen und ihre Ziele nachhaltig erfüllen, statt auf die Standardlösungen der regionalen Einkaufszentren (REZ) zurückzugreifen. Dabei gilt es, die von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen einzuhalten und bestehende Spielräume sinnvoll zu nutzen. Vor allem an der richtigen Wertung von Angeboten entbrennt immer wieder Streit, wie zwei aktuelle Entscheidungen zeigen.

 

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