Die EU-Verordnungen 2017/2364, 2017/2365, 2017/2366 und 2017/2367, jeweils vom 18.12.2017, wurden am 19.12.2017 im EU-Amtsblatt (L 337/17-23) veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten. Hiernach gelten ab 01.01.2018 folgende Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
- alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante, Sektoren- sowie alle anderen Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
- Konzessionen: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
Der Schwellenwert für die EU-weite Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne von Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU bleibt unverändert bei 750.000 Euro.