Auftraggeber muss Wettbewerbsvorteil aus früherem Auftrag nicht ausgleichen (VK Bund, 10.03.2017, VK 2-19/17)
Hat ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil, weil es schon einmal einen ähnlichen Auftrag ausgeführt hat, muss der öffentliche Auftraggeber einem anderen Bieter keinen Vorteilsausgleich (Anschubkosten) gewähren. Andernfalls verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Alles andere wäre eine Bevorzugung des Unternehmens zum Zwecke eines besseren Markteintritts. Auch unterläuft der öffentliche Auftraggeber sonst die übliche vertragliche Risikoverteilung. Zwar […]