In einem Vergabeverfahren über die Beschaffung sondergeschützter Geländewagen verlangte der öffentliche Auftraggebern von allen Bietern, ein Fahrzeug mit verschiedenen Sonderspezifikationen (VS-NfD) innerhalb einer Angebotsfrist von vier Monaten auf eigene Kosten zu entwickeln und zertifizieren zu lassen. Gegen diese Vorgabe wehrte sich ein Bieter mit Erfolg, denn sie intransparent (§ 97 Abs. 1 GWB). Zum einen reicht der pauschale Hinweis auf Sonderspezifikationen aus Bietersicht nicht aus, um prüfen zu können, ob ein entsprechendes Fahrzeug innerhalb von vier Monaten entwickelt werden kann.
Unklare Leistungsanforderungen
Bewerber werden gezwungen, eine Entwicklung ins Blaue hinein zusagen zu müssen, ohne zu wissen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Zum anderen bedeutet dies, dass sämtliche Bieter die hochwertigen Fahrzeuge im Rahmen der Teststellung für eine Zertifizierung zerstören müssen, obwohl nur einer von ihnen den Zuschlag erhält. Diese Forderung ist unverhältnismäßig und verstößt nach Auffassung der Vergabekammer (10.9.2015, VK 2-77/15) gegen den Wettbewerbsgrundsatz.