Lieferfähigkeit: Zeitpunkt des Vertragsbeginns entscheidend
Der öffentliche Auftraggeber schrieb einen Auftrag über die Lieferung von Gewehren inklusive Hart- und Weichkernmunition in einem europaweiten Verhandlungsverfahren nach der VSVgV aus. Ein Bieter wehrte sich gegen die Zuschlagsentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers. Er sei der einzige gewesen, der bereits bei der Produktpräsentation über alle Munitionssorten verfügt habe und seine Produkte nachweislich alle Anforderungen erfüllten. Deshalb hätten die anderen Bieter ausgeschlossen werden müssen. Außerdem habe die Vergabestellte die technischen Anforderungen nachträglich auf Initiative eines Bieters geändert und ihn damit benachteiligt. Dem folgte die Vergabekammer nicht (27.10.2014, VK 1-80/14).
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