Neugründung: Vorlage früherer Referenzen erlaubt
Gründet sich ein Unternehmen neu, verfügt es naturgemäß nicht über eigene Referenzen zu früher erbrachten vergleichbaren Aufträgen. Referenzen werden von Auftraggebern aber regelmäßig abgefragt. Sie sind eine zuverlässige Möglichkeit, sich über die Leistungen eines Unternehmens in der Vergangenheit zu erkundigen. Neu gegründete Unternehmen können aber aufatmen: Sie dürfen sich im Rahmen von Referenzen auf frühere von Ihnen ausgeführte Aufträge berufen. Es reicht aus, wenn diese zwar nicht von dem neuen Unternehmen selbst, aber von den darin beschäftigten Mitarbeitern oder den Gründern selbst erbracht wurden. Das hat die Vergabekammer Südbayern klargestellt (17.03.2015, Z3-3-3194-1-56-12/14).
Die Veröffentlichung finden Sie hier.