Jobcenter und Optionskommunen schreiben laufend Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II und III aus. Anstelle standardisierter Baukastenlösungen entwickeln sie zunehmend innovative Maßnahmen und einzelfallbezogene Konzepte. So können sie die individuellen Belange, Erfahrungen und Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen und die Ziele nachhaltig erfüllen. Dabei sind immer neue Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten. Eine aktuelle Entscheidung der VK Bund zeigt, dass auch die allerorten zum Einsatz kommende UfAB V-Formel ihre Tücken hat.
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