Gründet sich ein Unternehmen neu, verfügt es naturgemäß nicht über eigene Referenzen zu früher erbrachten vergleichbaren Aufträgen. Referenzen werden von Auftraggebern aber regelmäßig abgefragt. Sie sind eine zuverlässige Möglichkeit, sich über die Leistungen eines Unternehmens in der Vergangenheit zu erkundigen. Neu gegründete Unternehmen können aber aufatmen: Sie dürfen sich im Rahmen von Referenzen auf frühere von Ihnen ausgeführte Aufträge berufen. Es reicht aus, wenn diese zwar nicht von dem neuen Unternehmen selbst, aber von den darin beschäftigten Mitarbeitern oder den Gründern selbst erbracht wurden. Das hat die Vergabekammer Südbayern klargestellt (17.03.2015, Z3-3-3194-1-56-12/14).
Referenzen sind personengebundene Nachweise der Leistungsfähigkeit. Ein Bieter, der durch Neugründung aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, die gleichen Personen beschäftigt, über das bisher vorhandene Know-how verfügt und mit im Wesentlichen denselben Anlagen und Werkzeugen arbeitet, kann auf Nachfrage des Auftraggebers auch auf Arbeiten als Referenz verweisen, die dieselben Mitarbeiter in der früheren Firma erbracht haben.