Kein Angebotsausschluss wegen fehlender Nachweise
Der öffentliche Auftraggeber schrieb einen Auftrag über die Lieferung zulassungspflichtiger Ersatzteile für Wehrgerät aus. Er schloss das Angebot eines Bieters aus, weil dieser einen Nachweis nicht vorlegte und sich weigerte das Angebot des von ihm beabsichtigten Unterauftragnehmers, der auch Hersteller der Ersatzteile war, zu übersenden. Zu Unrecht, wie die 2. Vergabekammer des Bundes (21.08.2014, VK 2-59/14) klarstellte.
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