Preisprüfung muss transparent sein
Auftraggeber entscheiden nach eigenem Ermessen, wann ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist. Eine feste Aufgreifschwelle für eine Preisprüfung gibt es nicht. Kommt es zu einer Preisprüfung, müssen Auftraggeber aber transparent vorgehen. Dies hat das OLG Düsseldorf (30.04.2014, VII-Verg 11/14) klargestellt und präzise Anforderungen aufgestellt, an die sich Auftraggeber bei einer Preisprüfung halten müssen:
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