Am 15.01.2014 hat das EU-Parlament die neuen Vergaberichtlinien angenommen. Der „Trilog“ besteht aus folgenden drei Richtlinien:
– der „klassischen“ Vergaberichtlinie (ersetzt Richtlinie 2004/18/EG)
– der Richtlinie für Sektorenvergaben und (ersetzt Richtlinie 2004/17/EG)
– der Konzessionsrichtlinie (kein Vorgänger).
Die Veröffentlichung finden Sie hier.