Wie geplant wurden die neuen EU-Vergaberichtlinien am 28.03.2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die endgültigen Texte sind um Übersetzungs- und Orthographiefehler bereinigt.
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Die drei Richtlinien („Trilog“) können Sie hier als PDF-Dateien herunterladen. Sie haben nun auch offizielle Bezeichnungen erhalten und werden uns künftig unter folgenden Namen beschäftigen:
Umsetzungsfrist beginnt
Die drei neuen Vergaberichtlinien treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, also am 17.04.2014, endgültig in Kraft. Dann beginnt auch die Umsetzungsfrist von 24 Monaten zu laufen. Bis 16.04.2014 müssen die Richtlinien von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht umgesetzt sein.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist bereits zu hören, dass für den Fall einer nicht rechtzeitigen Umsetzung mit einer unmittelbaren Geltung der Richtlinien zugunsten der Unternehmen gerechnet wird. Von der nötigen Bestimmtheit der Regelungen sei auszugehen. Die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinen hat der EuGH mit Blick auf die Sektorenrichtlinie jüngst noch einmal bestätigt (EuGH, 15.12.2013, Rs. C-425/12).
Wichtigste Änderungen
Über die 10 wichtigsten Änderungen der Richtlinie 2014/24/EU („Klassische“ Vergaberichtlinie) können Sie sich hier informieren.
Weitere Hintergrundmaterialien, Merkblätter und Leitfäden der EU-Kommission zu den neuen Richtlinien finden Sie hier.