VergaberechtVeröffentlichungen

Öffentliche Auftraggeber dürfen auch Bieter sein (OLG Düsseldorf, 07.08.2013 – VII-Verg 14/13) – Vergabeblog vom 06.01.2014

Zuweilen interessieren sich neben Unternehmen der Privatwirtschaft auch öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge. Nicht selten können sie die Leistungen ebenso wirtschaftlich wie die private Konkurrenz erbringen. Die Frage ist: Dürfen sie dies auch? Das OLG Düsseldorf hat dies aus Sicht des Vergaberechts grundsätzlich bejaht, und zwar ungeachtet der Rechtsform des Auftraggebers. Einzige Bedingung: Das nationale Recht erlaubt die Leistungserbringung.

 

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