Am 08.04.2014 veranstalten wir in Berlin gemeinsam mit Nohr-Con ein Seminar mit dem Titel:
In-House-Vergaben und Interkommunale Kooperationen – Entwicklung der Rechtsprechung, neue Richtlinien und verbleibende Spielräume
Die europäische und nationale Rechtsprechung verschärft laufend die Anforderungen an die Zulässigkeit vergaberechtsfreier In-House-Geschäfte im „Konzern Kommune“. Ist das Ende der In-House-Geschäfte in Sicht? Gewiss nicht. Dennoch müssen öffentliche Auftraggeber immer engere Bedingungen erfüllen, um Aufträge unmittelbar und ohne Vergabeverfahren an Tochtergesellschaften vergeben zu dürfen. Anderenfalls riskieren sie die Unwirksamkeit ihrer Verträge und Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern. Nachdem der EuGH die Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen im Grundsatz anerkannt hat, hat er die Anforderungen hieran ebenfalls präzisiert.
Das Seminar behandelt das Wesentliche zur jüngsten Rechtsprechung und den neuen EU-Richtlinien für einen rechtssicheren Umgang mit einzelnen Konstellationen. Erfahren Sie mit Praxistipps, wie Sie In-House-Geschäfte weiterhin rechtssicher strukturieren und worauf Sie bei ÖPP und bei der Eingehung interkommunaler Kooperationen besonders achten müssen.
Neben Dr. Daniel Soudry, LL.M. wird Hans-Peter Müller referieren. Herr Müller ist Dipl.-Verwaltungswirt und seit 1988 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) tätig. Seit 2001 ist er im Vergaberechtsreferat für die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL und VOF zuständig. Daneben ist er für das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) zuständig und Experte des BMWi für EU-Twinningprojekte zum Vergaberecht (u.a. Mazedonien und Moldawien). Herr Müller tritt laufend bundesweit als Referent auf und ist Autor verschiedener Fachpublikationen, darunter eines Kommentars zur SektVO.
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