Reinigungsleistungen werden von einer großen Anzahl öffentlicher Auftraggeber benötigt. Dem steht eine von technischen und rechtlichen Besonderheiten geprägte Branche gegenüber, die als ausgesprochen „rügefreudig“ gilt. Mit kaum einem anderen Bereich des Vergaberechts waren die Vergabenachprüfungsinstanzen in den vergangenen Jahren intensiver befasst. Für die Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen gilt es, besondere Anforderungen zu beachten.
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