RechtsprechungVergaberecht

Keine Ausschreibung vor Vergabereife (OLG Düsseldorf, 27.11.2013, VII-Verg 20/13)

Die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags vor dessen Vergabereife ist unzulässig. Die Vergabereife umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die für einen Zuschlag erforderlich sind (OLG Düsseldorf, 27.11.2013, VII-Verg 20/13).

Auftraggeber muss alle Voraussetzungen schaffen

Zur Schaffung der Voraussetzungen gehören insbesondere

– die gesicherte Finanzierung eines Vorhabens und

– die Erfüllung aller privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.

Schützenswerte Bieterinteresse

Hintergrund: Bieter müssen sich darauf verlassen können, dass der Auftraggeber das Vergabeverfahren in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen mit einem Zuschlag beenden kann und wird.

In dem entschiedenen Fall gab es Streit über die Baureife eines Vorhabens. Da ein sofort vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss bestand, sah der Vergabesenat jedoch keine Bedenken.