VergaberechtVeröffentlichungen

Neues zur Produktneutralität: Verbotene Produktvorgabe rechtfertigt kein Angebot einer Alternativlösung! (OLG Frankfurt, 11.06.2013, 11 Verg 3/13) – Vergabeblog vom 21.07.2013

Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht, wird sich der unterlegene Bieter denken: In einer Ausschreibung bot er ein aus seiner Sicht besseres Produkt als das vom Auftraggeber geforderte an – und wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu Recht, wie der Vergabesenat entschied. Dass die Leistungsbeschreibung eine unzulässige Produktvorgabe enthielt, spielte keine Rolle.

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