RechtsprechungVergaberecht

Keine Anzeigepflicht von Mengenmehrungen im Leistungsverzeichnis (BGH, 29.04.2013, VII ZR 247/11)

Enthält ein Leistungsverzeichnis in einzelnen Positionen zu niedrige Mengenangaben, muss ein Bieter den Auftraggeber im Vergabeverfahren nicht darauf hinweisen, um als späterer Auftragnehmer einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung zu haben (OLG Dresden, 25.11.2011, 1 U 571/10, BGH, 29.04.2013, VII ZR 247/11).

 

Insbesondere bei langen Leistungsverzeichnissen, wie bei Reinigungsleistungen üblich, müssen Bietern einzelne fehlerhafte Mengenangaben nicht zwingend auffallen. Zudem setzt der Anspruch auf Anpassung der Vergütung nach § 2 Nr. 3 VOL/B keine vorherige Anzeige der Mengenmehrungen voraus.