RechtsprechungVergaberecht

Ausschluss insolventer Bieter nur im Einzelfall zulässig (OLG Celle, 18.02.2013, 13 Verg 1/13)

Ein Bieter darf nicht automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, weil über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zwar sieht die VOL/A die Möglichkeit eines Angebotsausschlusses in diesem Fall grundsätzlich vor. Allerdings muss ein Auftraggeber in jedem konkreten Einzelfall prüfen, ob ein Insolvenzverfahren die Eignung des Bieters entfallen lässt. Nur dann ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren zulässig.

 

In dem entschiedenen Fall war der Ausschluss des Bieters rechtmäßig. Mit einem Insolvenzverfahren kann entweder eine Verwertung des Schuldnervermögens oder der Erhalt des Unternehmens bezweckt werden. Bei beabsichtigter Fortführung des Unternehmens wird aber üblicherweise ein Insolvenzplan aufgestellt. Ein solcher fehlte hier. Deshalb war die Berufung auf die beabsichtigte Fortführung des Unternehmens nach Ansicht des Vergabesenats unbeachtlich und die Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers nicht zu beanstanden.