RechtsprechungVergaberecht

OLG Düsseldorf: 90 % Preis als Wertungskriterium unzulässig (09.01.2013, VII-Verg 33/12)

Entscheidet sich ein Auftraggeber für die Wertung nach dem Kriterium des wirtschaftlichsten Angebots, ist eine Gewichtung des Preises mit 90 % zu hoch (OLG Düsseldorf, 09.01.2013, VII-Verg 33/12).

Hohe Preisrelevanz verstößt gegen Wirtschaftlichkeitsprinzip

Ein Auftraggeber schrieb Bauleistungen nach der VOB/A europaweit aus. Der Zuschlag sollte auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden, wobei der Preis mit 90 %, der technische Wert mit 10 % gewichtet wurde. Der Vergabesenat stellte  nun klar, dass eine derart hohe Gewichtung des Preises gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 97 Abs. 5 GWB verstößt.

Ausgewogenes Verhältnis der Zuschlagskriterien

Der Vergabesenat betont zwar, dass Auftraggeber bei Zuschlagskriterien ein weitreichendes Bestimmungsrecht haben. Soll jedoch keine reine Preiswertung, sondern eine Wirtschaftlichkeitswertung im Sinne einer Preis-Qualitäts-Relation zuschlagsentscheidend sein, so müssen sämtliche Zuschlagskriterien in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Preis darf nicht allein entscheiden

Das ist nicht der Fall, wenn Wirtschaftlichkeistkriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, so dass Qualitätsaspekte praktisch in den Hintergrund treten (vgl. OLG Düsseldorf, 21.05.2012, VII-Verg 3/12).