Ein kleiner Ausschnitt:
rathausconsult: Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen durch die öffentliche Hand lauern zahlreiche Fallstricke. Wo liegen, Ihrer Erfahrung nach, ganz typische Fehlerquellen?
Dr. Daniel Soudry: Häufiger Streitpunkt ist die Frage, inwieweit Auftraggeber den Auftrag in Lose teilen müssen. Nach der Rechtsprechung müssen Gebäude- und Glasreinigungsleistungen in getrennten Losen ausgeschrieben werden. Dass dies für einen Auftraggeber unter Umständen deutlich aufwendiger ist und bei reinigungsbedingten Schäden der Verursacher nur schwer gefunden werden kann, reicht nach der Rechtsprechung nicht aus, um von einer Losvergabe abzusehen.
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