Hätten Sie’s gewusst? Ein Bieter ist nicht unbedingt ungeeignet für öffentliche Aufträge, weil über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Insolvenzverfahren befreit nach aktueller Rechtsprechung den Auftraggeber nicht von einer Eingungsprüfung im Einzelfall. Diesen Fall und andere aktuelle Urteile stellt Dr. Daniel Soudry, Rechtsanwalt, vor.
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