RechtsprechungVergaberecht

Ausschreibungspflicht trotz Zwischengesellschaft (OLG Düsseldorf, 01.08.2012, VII-Verg 15/12)

Ein öffentlicher Auftraggeber kann sich dem Vergaberecht nicht dadurch entziehen, dass er einen privaten Auftraggeber zwischenschaltet (OLG Düsseldorf, 01.08.2012, VII-Verg 15/12).

Unzulässige Direktvergabe

Eine gesetzliche Krankenkasse beauftragte eine private Managementgesellschaft mit der Versorgung von Patienten. Diese schloss einen Beschaffungsvertrag mit einem Hersteller von Medizinprodukten – ohne die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dagegen wehrte sich ein Konkurrent.

Pflicht zur Ausschreibung besteht fort

Das Gericht gab ihm recht. Ein gesetzlicher Auftraggeber kann sich dem Vergaberecht nicht entziehen, indem er eine Zwischengesellschaft beauftragt, die ihrerseits Leistungen beschaffen soll. Zwar kann der Vertrag zwischen Auftraggeber und Zwischengesellschaft selbst vergaberechtsfrei sein. Doch dann unterliegen zumindest die Folgeverträge den vergaberechtlichen Bestimmungen.

Zwei Lösungsmöglichkeiten

Entweder muss der öffentliche Auftraggeber in vergleichbaren Fällen Folgeverträge selbst ausschreiben. Oder er verpflichtet die Zwischengesellschaft darauf, die Auftragnehmer von Folgeverträgen in einem Vergabeverfahren auszuwählen.