Am 06.07.2012 stimmte der Bundesrat der neuen Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG (VSVgV) und einer Änderung der VgV zu, mit der die neue VOB/A in Kraft treten wird.
Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG abgeschlossen
Damit tritt das neue Vergaberecht für Verteidigung und Sicherheit am Tag nach der Verkündung der Änderungen endgültig in Kraft. Das GWB wurde bereits am 14.12.2011 geändert. Damit ist die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG in nationales Recht abgeschlossen (vgl. Blogs vom 26.04.2012 und vom 09.12.2011).
Wesentliche Neuerungen der VSVgV
Kernpunkte der neuen VSVgV sind der Wegfall des offenen Verfahrens, die mögliche Verpflichtung der Bieter zur besonderen Geheimhaltung und die Zulassung bereichs-spezifischer Zuschlagskriterien. Bei der Umsetzung orientierte sich der Gesetzgeber an der EG VOL/A.
Neue VOB/A für Verteidigung und Sicherheit
Teil 3 der VSVgV gilt jedoch nicht für die Vergabe von Bauleistungen. Hierfür schuf der Gesetzgeber einen neuen dritten Abschnitt der VOB/A (VS VOB/A). Für verteidigungs- oder sicherheitsrelevante Bauaufträge sind künftig also das GWB, die VSVgV und der dritte Abschnitt der VS VOB/A anzuwenden.
Lesen Sie hierzu auch die Vergabeblogs von Dr. Daniel Soudry, LL.M. vom 23.04.2013 und vom 22.08.2011.