RechtsprechungVergaberecht

Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit (OLG Düsseldorf, 25.07.2012, VII-Verg 27/12)

Kündigt ein Auftragnehmer den Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers fristlos, ohne dass Gründe hierfür vorliegen, darf er von der erneuten Ausschreibung wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden (OLG Düsseldorf, 25.07.2012, VII-Verg 27/12).

Weiter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers

Die Zuverlässigkeit eines Bieters betrifft dessen Eignung. Bei der Eignungsprüfung haben Auftraggeber einen weiten Ermessensspielraum. Dieser kann von Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden.

Umfassende Sachverhaltswürdigung erforderlich

Die Zuverlässigkeitsprüfung darf aber nicht auf eine Momentaufnahme in der laufenden Ausschreibung beschränkt werden. Vielmehr ist gerade auch das frühere Vertragsverhalten eines Unternehmers zu berücksichtigen. Das gilt besonders, wenn der Auftrag mit dem vorhergehenden Auftrag identisch ist.

Unberechtigte Kündigung ausreichend

Kündigt ein Auftragnehmer den Auftrag fristlos und stellt sich heraus, dass diese Kündigung unberechtigt war, reicht dies aus, um den Auftragnehmer von der erneuten Auftragsvergabe auszuschließen. Der Auftraggeber darf in diesem Fall schon die Aushändigung der Vergabeunterlagen verweigern.