Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn AG eingeleitet. Der Verdacht: Die Deutsche Bahn AG und ihre Tochterunternehmen haben sich an einem wettbewerbswidrigen Preissystem für Bahnstrom beteiligt.
Durchsuchung der Geschäftsräume
Nach Eingang von Beschwerden durchsuchte die EU-Kommission bereits 2011 die Geschäftsräume der Deutschen Bahn. Dabei konzentrierte sie sich auf die Preisgestaltung für Bahnstrom in Deutschland.
Ausführliche Preisprüfung
Auf dem deutschen Markt ist DB Energie GmbH der einzige Bahnstromanbieter. Deshalb wird die Kommission insbesondere prüfen, ob die von ihr gewährten Rabatte für Bahnstrom einzelne Wettbewerber der Deutschen Bahn auf dem Markt für den Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr benachteiligen.
Geldbußen als Sanktion
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre dies ein Verstoß gegen Artikel 102 AEUV, der die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. In diesem Fall drohen der Deutschen Bahn AG empfindliche Geldbußen.