Eignung muss erst bei Auftragsbeginn vorliegen (OLG Düsseldorf, 23.05.2012, VII-Verg 4/12)
Die Eignung von Bietern muss erst bei der Auftragsausführung vorliegen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Aufftraggeber einen anderen Zeitpunkt ausdrücklich benannt hat (OLG Düsseldorf, 23.05.2012, VII-Verg 4/12). Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht maßgeblich Eine gesetzliche Krankenkasse schrieb eine Gesundheitsleistung aus. Bieter sollten auch qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen. Eine Bieterin wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Begründung: […]