Sektorenauftraggeber dürfen Nachweise für Teilnahmeanträge und letztverbindliche Angebote nachfordern. Dies gilt auch für indikative Angebote und Preisangaben (OLG Düsseldorf, 25.04.2012, VII-Verg 9/12).
Auch bedeutende Preisangaben nachforderbar
Auch Preisangaben sind nach Ansicht des Vergabesenats Nachweise im Sinne von § 19 Abs. 3 SektVO. Zwar dürfen Preise nach der VOL/A nur nachgefordert werden, wenn Sie unwesentliche Einzelpositionen betreffen und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigen. Diese Anforderung stellt § 19 Abs. 3 SektVO jedoch nicht auf.