Zum Erstaunen vieler wurde das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A 2009 gestrichen. Trotzdem besteht das Verbot nach einem Beschluss des OLG Dresden (OLG Dresden, 02.08.2011, WVerg 0004/11) fort. Das OLG Düsseldorf sieht dies anders. Dem BGH hat es die Rechtsfrage trotzdem nicht zur Entscheidung vorgelegt.
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