Keine Rechtsverletzung bei Verschiebung der Ausführungsfrist (OLG Düsseldorf, 22.12.2011, VII-Verg 101/11)
Bieter werden nicht schon dadurch in ihren Rechten verletzt, dass ein Auftraggeber von der ursprünglich vorgesehenen Ausführungsfrist abweicht (OLG Düsseldorf, 22.12.2011, VII-Verg 101/11). Ausführungsfristen dürfen verschoben werden In der europaweiten Bekanntmachung gab ein Auftraggeber an, von 2011 bis 2013 eine Rahmenvereinbarung schließen zu wollen. Später kündigte er an, den Auftrag von 2012 bis 2014 zu […]