Das OLG Düsseldorf bekräftigt: Allein der Preis als Zuschlagskriterium ist bei Nebenangeboten unzulässig (02.11.2011, VII-Verg 22/11). Wegen der entgegenstehenden Auffassung des OLG Schleswig legte der Senat die Frage dem BGH zur Entscheidung vor.
OLG Düsseldorf vs OLG Schleswig
Das OLG Düsseldorf bestätigt seine Auslegung des europäischen Vergaberechts (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2011 (VII-Verg 52/10). Bei Nebenangeboten ist nach Ansicht des Vergabesenats nur eine Wertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zulässig. Die Preiswertung als alleiniges Kriterium ist nicht vorgesehen.
Das OLG Schleswig (15.04.2011, 1 Verg 10/10) sah dies anders. Danach soll der Preis als einziges Wertungskriterium bei Nebenangeboten zulässig sein.
Der BGH wird diese Frage nun klären.