GesetzgebungVergaberecht

Neues Tariftreue- und Vergabegesetz in NRW

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 07.06.2011 ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge dürfen danach nur noch an Firmen vergeben werden, die einen Mindestlohn an ihre Beschäftigten zahlen.

Mindestlohn soll kommen

Das geplante Tariftreue- und Vergabegesetz legt den Mindestlohn auf Euro 8,62 pro Stunde fest. Dies entspricht dem Stundenlohn der untersten Tarifgruppe im öffentlichen Dienst.

Soziale Kriterien

Unternehmen müssen in Zukunft außerdem auch soziale Kriterien einhalten und Maßnahmen zur Frauenförderung beachten. Ökologische Kriterien wie Umweltschutz und Energieeffizienz sollen bei der Auftragsvergabe ebenfalls eine verstärkte Rolle spielen. Schließlich setzt das Gesetz die Vorgaben der EU-Kommission zu Aufträgen um, die zwar unterhalb der Schwellenwerte liegen, aber Binnenmarktrelevanz haben.

Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 20.07.2011 in den Landtag einbringen. Das letzte Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen war 2006 von der schwarz-gelben Landesregierung abgeschafft worden.