RechtsprechungVergaberecht

OLG Düsseldorf senkt Rügeanforderungen (13.04.2011, VII-Verg 58/10)

Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen an Rügen deutlich gesenkt. Ein Bieter rügte die Vergabe an einen Konkurrenten mit dem bloßen Hinweis darauf, dessen Angebot sei nach seiner Branchen- und Marktkenntnis nicht das wirtschaftlichste. In seinem Beschluss vom 13.04.2011 (VII-Verg 58/10) lässt der Vergabesenat diese Aussage als Rüge genügen.

Tatsachenbezug ausreichend

Ausreichend für eine Rüge ist es, wenn ein Bieter konkrete Tatsachen benennt, aus denen sich ein Verstoß ergeben kann. An Rügen sollen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.

Reine Vermutungen ungenügend

Zwar haben Bieter gerade in VOL-Verfahren häufig keine Informationen zu möglichen Verstößen. Trotzdem verlangt das OLG Düsseldorf ein Mindestmaß an Substantiierung. Reine Vermutungen zu eventuellen Verstößen reichen danach weiterhin nicht aus.