RechtsprechungVergaberecht

Keine anwaltliche Beglaubigung von Eignungsnachweisen (OLG Düsseldorf, 22.12.2010, VII-Verg 56/10)

Ist ein Eignungsnachweis nur im Original oder als beglaubigte Fotokopie gültig, reicht es nicht aus, wenn ein Bieter eine anwaltlich beglaubigte Fotokopie ein­reicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 22.12.2010 (VII – Verg 56/10) entschieden.

Angebotsausschluss zulässig

Ein Angebot darf ausgeschlossen werden, wenn geforderte Beglaubigungen nicht von einer dafür zuständigen Behörde oder einem Notar stammen.