Ist ein Eignungsnachweis nur im Original oder als beglaubigte Fotokopie gültig, reicht es nicht aus, wenn ein Bieter eine anwaltlich beglaubigte Fotokopie einreicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 22.12.2010 (VII – Verg 56/10) entschieden.
Angebotsausschluss zulässig
Ein Angebot darf ausgeschlossen werden, wenn geforderte Beglaubigungen nicht von einer dafür zuständigen Behörde oder einem Notar stammen.