Die neue Koalition in Nordrhein Westfalen plant laut Koalitionsvertrag ein neues Tariftreuegesetz.
Kein Lohndumping
Danach soll in Abstimmung mit den Kommunen ein neues Gesetz entwickelt werden, das keine bürokratischen Durchführungshemmnisse enthält und EU-konform ist. 2008 hat der Europäische Gerichtshof bereits das Niedersächsische Tariftreugesetz für europarechtswidrig erklärt (Urteil vom 03.04.2008, Rs. C-346/06). Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen Arbeitnehmer und Unternehmen vor Lohndumping und einer Verzerrung des Wettbewerbs geschützt werden.
Gesetz umstritten
In Nordrhein-Westfalen gab es schon einmal ein Tariftreuegesetz. Dieses wurde jedoch von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen im Jahre 2006 aufgehoben (Drs. 14/1859). Das frühere Tariftreuegesetz wurde als unwirksam, unpraktikabel und bürokratielastig kritisiert.