ÖPNVRechtsprechung

BVerwG: Parallelverkehr mit Bussen zulässig (24.06.2010, 3 C 14.09)

Auch wenn eine Fernverkehrsstrecke bereits von der Bahn bedient wird, kann zusätzlich ein Linienfernverkehr mit Bussen genehmigt werden. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 24.06.2010, 3 C 14.09).

Verbesserte Verkehrsbedienung

Linienfernverkehre mit Bussen können genehmigt werden, wenn sie die Verkehrsbedienung verbessern. Die Genehmigungsbehörde darf bei ihrer Einschätzung den deutlich günstigeren Fahrpreisen im Busfernverkehr das ausschlaggebende Gewicht beimessen.

Einbindung der Bahn unerlässlich

Bevor die Behörde eine Busgenehmigung erteilt, muss sie aber vorhandenen Eisenbahnunternehmen die Möglichkeit einräumen, den bereits vorhandenen Schienenverkehr zu erweitern.

 

Nur weil dies hier nicht geschehen war, wurde die Genehmigung aufgehoben. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Busfernverkehren hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch ausdrücklich bestätigt.