Auftraggeber dürfen Angebote nicht korrigieren (VK Lüneburg, 26.03.2019, VgK – 03 / 2019)

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Hat ein öffentlicher Auftraggeber Zweifel an der Richtigkeit wertungsrelevanter Angaben eines Bieters, darf er sie nicht nach eigenem Ermessen korrigieren. Dies gilt auch dann, wenn er sich in den Vergabeunterlagen vorbehalten hat, am Bewertungsergebnis „gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen“. Derartige Eingriffe verstoßen gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Der Berliner Vergabesenat (KG, 07.08.2015, Verg 1/15) […]

Nachverhandlung ist Grenze der Aufklärungspflicht (VK Bund, 12.07.2018, VK 2 – 58/18)

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Bei Widersprüchen müssen öffentliche Auftraggeber die Angebote auslegen und gegebenenfalls aktiv beim Bieter nachfragen, um den Angebotsinhalt aufzuklären. Die Vergabekammer des Bundes betont aber, dass § 15 Abs. 5 S. 2 VgV eine absolute Grenze der Aufklärungspflicht darstellt. Danach sind im offenen Verfahren Verhandlungen über Änderungen der Angebote und Preise stets unzulässig.