Preisumrechnungsformel muss nicht vorab bekannt gemacht werden (OLG Rostock, 03.02.2021, 17 Verg 6/20)

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Es ist unbedenklich, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Bietern im Vorfeld keine Auskunft über die Preisumrechnungsformel gibt. In einem laufenden Vergabeverfahren kann diese sogar geändert werden. Der Auftraggeber vergab in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren Planungsleistungen für die Erschließung einer amtsfreien Gemeinde. Ein Bieter griff das Vergabeverfahren zunächst erfolgreich an, woraufhin es zurückversetzt wurde. Mit einem zweiten […]